Abschaffung des Letztentscheidungsrechts stärkt Unabhängigkeit der Justiz

„Mit der Abschaffung des so genannten Letztentscheidungsrechts des Justizministers bei Personalentscheidungen wird die Unabhängigkeit der Justiz entscheidend gestärkt. Damit setzt R2G in Thüringen internationale Standards um“, so André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer der LINKE-Fraktion, anlässlich der heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfs zum Richter- und Staatsanwältegesetz.

Der Abgeordnete erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass ein entsprechender Gesetzentwurf der LINKE-Fraktion aus den vorangegangenen Wahlperioden zur Stärkung des Richterwahlausschusses und zur Abschaffung des Letztentscheidungsrechts vor allem von der CDU-Fraktion immer vehement abgelehnt worden war. „Die CDU hat notwendige Reformen blockiert, obwohl selbst Berufsverbände, wie der Thüringer Richterbund, seit Jahren entsprechende Reformen fordern.

Die EU hat mit Verweis auf die Gewaltenteilung verlangt, dass Justizminister sich als Vertreter der Exekutive weitestgehend aus den Personalentscheidungen im Richter- und Staatsanwälte-Bereich heraushalten sollen“, so Blechschmidt. Zwar bleibe in Sachen Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, gerade auch auf Bundesebene, noch einiges zu tun, aber der vorgelegte Landesgesetzentwurf sei „ein wichtiger Baustein, der in der Praxis spürbare Verbesserungen bringt“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der LINKEN.