Informiert und auf Augenhöhe diskutiert: Die Vor- und Nachteile des neuen Fernsehstandards DVB-T2

Der terrestrische Fernsehempfang (also der Fernsehempfang über Antenne) steht vor dem nächsten technischen Entwicklungssprung. Der neue Standard, genannt DVB-T2, wird in Erfurt in der Nacht vom 25. auf den 26. April freigeschaltet.

In einer öffentlichen Informationsveranstaltung habe ich mit dem Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), Jochen Fasco, das Thema diskutiert und Fragen beantwortet.

Der technische Standard im frei empfänglichen Fernsehen der öffentlich-rechtlichen (und privaten Sender) verändert sich in immer kürzeren Abständen. Hielt der PAL-Standard (1967 in Westdeutschland eingeführt) immerhin mehr als 35 Jahre, erfolgt die Ablösung des Nachfolgestandards DVB – T (Einführung ab 2003) nach nur 15 Jahren durch den Standard DVB – T2 im Jahre 2018. Das Kürzel steht für Digital Video Broadcasting – Terrestrial (auf Deutsch etwa: digitale Videoübertragung per Antenne).

Zu Beginn der Veranstaltung im Family-Club erläuterte Jochen Fasco kurz die Funktion der Thüringer Landesmedienanstalt, kurz TLM. Sie ist die Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk (das schließt Hörfunk und Fernsehen ein) und das Internet in Thüringen. Sie befindet über die Zulassung von Sendern, überwacht die Inhalte zum Beispiel im Hinblick auf den Jugendschutz oder rechtlich bedenkliche Inhalte.

Dann erläuterte er die Veränderungen, die die Umstellung auf DVB-T2 mit sich bringt: das Bild wird wesentlich schärfer, was sich insbesondere bei den immer größer werdenden TV-Geräten positiv auswirkt. Die Zahl der öffentlich-rechtlichen Kanäle steigt von 12 auf max. 20 Sender. Und erstmals sind auch private Anbieter beim Antennenfernsehen (mit max. 20 weiteren Kanälen) dabei. Weiterhin ist es möglich, mit internetfähigen und dem Netz verbundenen Geräten (hier heißt der Standard HbbTV) Zusatzfunktionen, wie beispielsweise die Mediatheken der Sender, direkt aufzurufen.

Allerdings, so Fasco, seinen nicht alle Veränderungen positiv, teilweise aber technisch nicht zu umgehen. Da ist als erstes die nicht vorhandene Kompatibilität zwischen altem und neuem Standard zu nennen. Das bedeutet entweder den Erwerb eines aktuellen TV-Gerätes oder einem Vorschaltgerät, genannt Set-Top-Box. Eine Liste aller DVB-T2-fähigen Geräte, die sich durch verschiedene Filter personalisieren lässt, können Sie [HIER] aufrufen.

Und auch der Einstieg der Privaten hat seinen Preis. Denn RTL, SAT1 und Co. waren nur unter der Bedingung bereit in das Antennenfernsehen einzusteigen, wenn sie ihre Inhalte kostenpflichtig anbieten können. Wer also diese Sendungen sehen möchte, ist mit jährlich 69.00 Euro dabei. Mehr dazu erfahren Sie unter www.freenet.de.

In der anschließenden Diskussion ging es um viele technische Details, wie Empfangsqualität, Geräteeinstellungen oder Anpassung des TV-Gerätes. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass eine Neuvergabe der Senderpositionen technisch unumgänglich ist. Wer also seine Sender nach bestimmten Kriterien im TV-Gerät sortiert hat, muss diesen Vorgang nach der Umstellung wiederholen. Aber auch sozial-politische Fragen wurden aufgeworfen: wie sieht es mit der garantierten Grundversorgung aus, wenn zu deren Sicherstellung zwangsweise neue Geräte angeschafft werden müssen? Eine spannende Frage, mit der sich evtl. zukünftig die Gerichte beschäftigen könnten.

Alle diese und noch weitere Informationen stehen auf der Seite www.ueberallfernsehen.de

Zum Schluss habe ich mich bei allen Beteiligten ausdrücklich für ihr Kommen und die konstruktive Diskussion bedankt und dazu aufgefordert, mir auch andere Themen zu benennen, zu denen ähnliche Veranstaltungen organisiert werden könnten. Mein ganz besonderer Dank ging auch an das Team vom Family-Club, das mir bei der Organisation sehr geholfen hat.