Rede zum "Thüringer Gesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag"

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, in seiner 47. Sitzung am 21. April – und hier bitte ich die aufmerksamen Leser oder Nichtleser der Beschlussempfehlung, eine redaktionelle Änderung vorzunehmen – hat sich der Thüringer Landtag mit dem Thüringer Gesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in erster Lesung befasst.

Der Ausschuss hat sich in seiner 20. Sitzung am 13. Mai mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Dabei wurde einerseits mehrheitlich die verfassungsrechtlich garantierte Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben. Besonders wurde in diesem Zusammenhang auf das neue Jugendangebot von ARD und ZDF hingewiesen. Andererseits diskutierten die Ausschussmitglieder nochmals die Komplexität des neuen Jugendmedienschutzes auch mit Blick auf die rasante technische Entwicklung. Einig war sich die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses darüber, dass Medienbildung bzw. Medienkompetenz der beste Jugendmedienschutz ist...

Den ganzen ersten Teil der Rede [HIER]

Den zweiten Teil [HIER]