Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

André Blechschmidt

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9609

 

 

 

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9609

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ohne noch einmal den Tagesordnungspunkt 25 zu Überlebenschancen bei Herzinfarkt überzustrapazieren, möchte ich meine Einbringung zur Änderung der Geschäftsordnung wie folgt beginnen: Geschäftsordnungsdebatten und Geschäftsordnungsthemen lassen von Abgeordneten im Allgemeinen und von PGFs im Besonderen die Herzen höher und schneller schlagen.

 

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und noch ein kleines Wortspiel: Eine gute, praktikable und handhabbare Geschäftsordnung sichert die Überlebenschance der parlamentarischen Arbeit in unserem Haus.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Meine Damen und Herren, alle Fraktionen haben sich vor Monaten gemeinsam auf eine AG „Geschäftsordnung“ verständigt, sie mit dem Gedanken eingerichtet – lassen Sie es mich so formulieren –, eine Generalsanierung unserer Geschäftsordnung vorzunehmen. Die erste Sitzung dieser AG war am 22. November 2022. Das Ergebnis allerdings ist, um es vornehm auszudrücken, überschaubar. Dennoch haben sich die Koalitionsfraktionen zu dem vorliegenden Antrag auf der Grundlage der Diskussion der Arbeitsgruppe verständigt und diesen Antrag hier vorgelegt.

 

Folgende Schwerpunkte möchte ich, meine Damen und Herren, im Rahmen der Einbringung hervorheben:

 

1. Redezeitregelung: Seit Monaten beginnt die Präsidentin die Plenarsitzung mit dem Satz: „Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.“ Unser Antrag möchte diese Ausnahmeregelung nun als Normalität in die Geschäftsordnung einbringen und fixieren. Der Antragsteller ist sich sicher, dass dadurch einerseits der Gleichheit der Abgeordneten mit Blick auf die Redezeit Rechnung getragen wird und andererseits die Stärkeverhältnisse der Fraktionen wie in der Vergangenheit Berücksichtigung finden.

 

2. Bonuszeit bei Zwischenfragen – 1 Minute: Im Rahmen der schon angesprochenen Diskussion in der AG „Geschäftsordnung“ wurde sich auch über die Attraktivität und Flexibilität, über Verbesserung der Debattenkultur verständigt. Letztlich konnte man sich nur auf diese Bonuszeit bei Zwischenfragen einigen. Hiermit sollen die Redner ermutigt werden, Zwischenfragen zuzulassen und diese nicht auf Kosten seiner eigenen Redezeit abzulehnen. Ich weiß, manchen Rednern hier im Haus reicht diese Redezeit grundsätzlich nicht aus. Ich gucke jetzt in keine Richtung.

 

(Beifall Gruppe der FDP)

 

3. Mit dem sperrigen Titel „Unterrichtungen in Angelegenheiten der Europäischen Union, die nicht Unterrichtungen über Vorgänge im Sinne des Artikels 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen sind“ wird ein weiterer Antragspunkt beschrieben. Artikel 67 Abs. 4 ist bekanntermaßen die Unterrichtung durch und über die Landesregierung an den Thüringer Landtag. Zunehmend gehen Informationen und Unterrichtungen der EU direkt an die Landtagspräsidentin. Um hier eine entsprechende Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Thüringer Landtags zu ermöglichen, wird über die Geschäftsordnung der Präsidentin eine entsprechende Unterrichtung und damit verbundene Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen ermöglicht.

 

4. § 65 Abs. 2 Satz 4 – Stichwort „Zeitpunkt zur Abstimmung von Entschließungsanträgen“: Die Antragssteller vertreten die Auffassung, dass Entschließungsanträge nicht unabhängig von Gegenständen wie Gesetzen, Anträgen, Regierungserklärungen, Berichten oder Unterrichtungen möglich sind.

 

(Beifall SPD)

 

Daher ist es für uns eine Klarstellung des § 65 der Geschäftsordnung. Ich erinnere nur an die jüngste Diskussion hier am Pult in der Januar- und Februarsitzung.

Meine Damen und Herren, ich werbe im Namen der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und der Grünen für die Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung und wünsche natürlich eine herzschonende und erfolgreiche Debatte.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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