Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag 1/2

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148

 

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, am Anfang möchte ich mich ausdrücklich bei meinen Kollegen im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien bedanken, dass ich die Möglichkeit der Berichterstattung hier zugeordnet bekommen habe.

 

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Sehr gern!)

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich unterstelle, das hat entweder den Grund gehabt, dass der Inhalt überschaubar gewesen ist oder die kleine Besonderheit im Rahmen der Ausschussberatung sachlich und geschäftsordnungstechnisch dargestellt gilt.

 

Formal: Die Drucksache 7/7184, Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, wurde in der 100. Sitzung des Thüringer Landtags am 1. Februar 2023 an den dafür zuständigen Ausschuss EKM überwiesen. Dieser wiederum hat sich in seiner 42. Sitzung am 10. März 2023 auf eine schriftliche Anhörung verständigt. In diesem Zusammenhang wurde eine Anhörungsliste mit allen relevanten Medienakteuren Thüringens und zum Teil auch darüber hinaus festgeschrieben.

Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, die feinfühlige Bewertung aus Geschäftsordnungssicht: Überwiesen hat der Thüringer Landtag wie in der Vergangenheit gegebenenfalls zu einer Anhörung das Thüringer Gesetz und nicht den Medienstaatsvertrag. Die Fragestellungen im Ausschuss gingen allerdings alle in die Richtung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags. Nun können Informationen und daraus entstandenes Wissen immer auch der Politik nützen, so auch hier. Dies kann ich berichten, nämlich, meine Damen und Herren, im Ergebnis der Anhörung wurde das „Thüringer Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag“ in der 45. Sitzung des Ausschusses EKM am 21.04.2023 zur Annahme empfohlen. Dem kann ich mich anschließen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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