Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8232

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8232

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, da die Inhalte des Staatsvertrags, wie bei der Einbringung und jetzt bei den Reden deutlich wurde, drei Schwerpunkte haben, Transparenz, Compliance und Gremienkontrollen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, werden sie die einen oder anderen Formulierungen in abgeänderter Form bei den Rednern wiederfinden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben uns mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wie gesagt diese Regelung zur Stärkung der Transparenz, Compliance und von Gremienkontrollen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgelegt. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir dieses Jahr bereits wichtige erste Schritte für die Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unternommen. Der Vierte ist jetzt, finde ich, die Konsequenz und die Fortsetzung dieser angegangenen Schritte.

 

Damit sprechen wir heute zum wiederholten Male über die zentrale Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Demokratie und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und die nötigen Reformen, die es braucht, damit er diese Rolle bestmöglich erfüllen kann. Denn dafür muss von der Politik, von uns, der richtige Rahmen geschaffen werden, der einerseits die Balance schafft, ein Wachsen und Entwickeln zu ermöglichen, aber andererseits ein ungewolltes Wuchern finanzieller Intransparenz verhindert. Denn, was dann passiert, meine Damen und Herren, das hat uns die Causa Schlesinger bitter vor Augen geführt. Gleichzeitig darf die Causa nicht dazu führen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Ganzes an den Pranger oder gar infrage zu stellen, das, was nicht über einen Kamm geschert wird, denn Vorgaben des MDR haben es bereits – und es ist angesprochen worden – schon deutlich gemacht, es gibt Compliance-Regelungen, die in der Praxis wirken, und sie sind Vorbild in den neuen Regelungen des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

 

Dennoch sind Kontrollen und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Kontrollen und Transparenz in allen Rundfunkanstalten konsequent ausgebaut und auf ein gleiches Level gebracht werden. Dafür dient dieser Staatsvertrag. Es ist von großer Bedeutung, dass konkrete Anforderungen an das Compliance-Management an den Rundfunkanstalten festgelegt werden, von Schulungen der Mitarbeiter bis hin zu den Abläufen und Konsequenzen bei Regelverletzungen. Genau das wird mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag unterstützt. Damit gehen wir einen weiteren Zwischenschritt bei der Reform für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Auch die neuen umfassenden Transparenzvorschriften für die Vergütung innerhalb der Anstalten möchte ich hier positiv hervorheben. Sie müssen, meine Damen und Herren, detailliert in den Geschäftsberichten der Anstalten aufgeführt werden und können so in Gremien und Öffentlichkeit diskutiert werden. Das kann wesentlich dazu beitragen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wiederherzustellen und weiter zu fördern. Eine Vergleichbarkeit der Gehaltsstrukturen zwischen den Anstalten sollte dabei hergestellt werden. Hier braucht es aber ein weiteres Entgegenkommen und Klarheit der Anstalten. Gerade die Spitzengehälter sind berechtigter Anstoß der Kritik und sollten gerade mit Blick auf eine zukünftige Beitragsdiskussion selbstständig auf ein vernünftiges – lassen Sie es mich so formulieren –, anständiges Maß reduziert werden und Sparmaßnahmen nicht durch Kündigung von Mitarbeitern und die Verdrängung in die Scheinselbstständigkeit proklamiert und durchgesetzt werden.

 

Auch die Stärkung der Aufsichtsgremien, meine Damen und Herren, ist von großer Bedeutung. Durch den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag erhalten diese Gremien erweiterte Kontrollfunktionen, werden in ihrer Kompetenz und Ressourcen gestärkt. Es ist essentiell, dass die Aufsichtsgremien ihre Aufgaben umfassend erfüllen können. Dazu gehört auch, neben journalistischen Kenntnissen solche Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht und Medienwissenschaft zu stärken und dabei, wie gesagt, auch in Anwendung zu bringen.

 

Angesichts der digitalen Transformation und der sich schnell verändernden Mediennutzung müssen die Gremienmitglieder in der Lage sein, strategische, notwendige Investitionen zu bewerten und den Einsatz von Ressourcen für Community Management oder den Einsatz von KI bei der Entwicklung von Online-Angeboten zu verstehen. Dazu müssen ihnen angemessene personelle und strukturelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Dieser Aspekt wird durch den Staatsvertrag berücksichtigt und ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Kontrollgremien.

 

Meine Damen und Herren, es ist von großer Bedeutung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtigen Pfeiler unserer Demokratie und unabhängige Informationsquelle erhalten. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Instrument, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu halten und auch zu machen. Durch die Einführung der Compliance-Regeln, umfassender Transparenzvorschriften für die Vergütung und die Stärkung der Aufsichtsgremien schaffen wir eine verbesserte Kontrolle und Offenheit sowie Stärkung der Kontrollgremien. Dennoch betonen wir – anknüpfend möchte ich hier an meine Rede zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag erinnern und eindeutig und klar sagen –, dass eine Unterzeichnung bzw. Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag kein Freibrief für eine unkritische Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag wird damit nicht der letzte sein. Und wir werden uns deshalb auch für weiterhin konkrete Maßnahmen einsetzen, damit der Rundfunk unabhängiger, vielfältiger und demokratischer wird, mit einer fairen und transparenten Finanzierung, um den Anforderungen in unserer Gesellschaft wirklich gerecht zu werden. Wir als Fraktion Die Linke unterstützen diesen Staatsvertrag und eine scheinbare Alternative ist in der Regel existenzbedrohend. Nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Änderungen können wir sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner wichtigen Rolle als Garant für Unabhängigkeit, Qualität, hochwertige Berichterstattung und Bestandteil der politischen Meinungsbildungsprozesse in unserem Lande gerecht werden kann. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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