Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts 1/2

André Blechschmidt
RedenAndré Blechschmidt

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7265

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7265

 

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, wie aus dem Antrag zur Geschäftsordnung, der eben benannt worden ist, Drucksache 7/7265, zu entnehmen ist, befassen wir uns mit der Frage zur Wahl von Vertrauensleuten, ihren Vertreterinnen bzw. ihrer Vertreter für den Ausschuss zur Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern des Thüringer Finanzgerichts nicht das erste Mal. Es hat unterschiedliche Untersachen gegeben, weswegen es zu keinen Wahlergebnissen gekommen ist. Es gab keine parlamentarischen Mehrheiten oder es gab keine Wahlvorschläge bis hin zu Beratungen des Ältestenrats, in denen mehrmals ein Antrag der AfD abgestimmt worden ist bzw. zur Kenntnis genommen worden ist, Wahlwiederholungen einer dritten bzw. vierten Wahl zuzulassen mit – das will ich ausdrücklich betonen – der Zusage, hier entsprechende Voraussetzungen für die Wahl zu schaffen.

 

Mit Blick auf das Staatsgefüge Legislative, Exekutive und Judikative haben wir einen Gestaltungsauftrag als Legislative bei verschiedenen gesetzlichen Sachen, wo wir durch eine Wahl entsprechende hauptamtliche oder ehrenamtliche Gremien und Personen bestimmen sollen bzw. auch bestimmen müssen. Über diese entsprechenden Interessen einzelner Fraktionen hinweg müssen wir im gesellschaftlichen Auftrag gewährleisten, dass diese Einrichtungen arbeiten können. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es ausdrücklich um die Wahl – ich möchte den gesamten Titel jetzt nicht noch mal wiederholen – von Vertrauensleuten zur Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, um ein wichtiges Gremium, das für die juristische Gestaltung in unserem Staatsgefüge notwendig ist. Auf diese Aufgabe hatte uns unter anderem auch der ehemalige Justizminister in einem Schreiben vom 1. November 2022 hingewiesen. Daraus möchte ich jetzt zitieren, Zitat: „Bei einer unvollständigen Besetzung des Wahlausschusses droht jedoch, dass dieser kaum als handlungsfähig angesehen werden kann bzw. rechtlich als nicht existent betrachtet werden muss. Es hat das Bundesverfassungsgericht die Ungültigkeit der Wahl angenommen, wenn im Ausschuss zur Wahl der Jugendschöffinnen und  schöffen nicht alle gesetzlich vorgesehenen Mitglieder vertreten sind – Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Juni 1971. Die Situation dürfte auf den Wahlausschuss nach § 23 der Finanzgerichtsordnung übertragbar sein, sodass eine Mitwirkung der durch ein Wahlgremium, das im Rechtssinne nicht besteht, gewählte ehrenamtliche Richterinnen und Richter gegen die Garantie der gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verstieße und alle entsprechenden Entscheidungen des Thüringer Finanzgerichts allein wegen Verletzung des Gebotes angreifbar machen würde. Damit droht eine Situation, die nach hiesiger Kenntnis in Deutschland nahezu einmalig wäre.“ Wir als Antragsteller gehen davon aus, dass wir hier den entsprechenden Gestaltungsauftrag wahrnehmen wollen und müssen. Demzufolge, da es in den letzten Monaten zu keiner entsprechenden Voraussetzung, was die Wahlvorschläge anbetrifft, gekommen ist, möchten wir entsprechend der Möglichkeit § 120 in Abänderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine Ausnahme zur Geschäftsordnung herstellen. Wir können nicht nachvollziehen, dass hier seit Wochen und Monaten die Wahl nicht gewährleistet werden kann. Wir fühlen uns auch – und das möchte ich zumindest in Anführungsstriche setzen – ein wenig seitens der AfD vorgeführt, dass es nicht um die Problematik geht, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, sondern dass grundsätzlich das System der Finanzgerichtsbarkeit hier an dieser Stelle attackiert werden soll.

 

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt!)

 

Eine Randbemerkung sei mir in dem Zusammenhang noch gestattet: Sie machen mit dieser Entscheidung nicht nur Ihre ideologischen Interessen zum Gegenstand dieser Debatte, sondern Sie erweisen Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer einen Bärendienst, der an Glaubwürdigkeit hier jetzt nicht dazugewonnen hat – im Gegenteil. Ich fordere, ich wünsche, dass alle entsprechend demokratischen Kräfte in diesem Haus diesem Geschäftsordnungsantrag zustimmen. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien