Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6813

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6813

 

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, ich möchte auch mein Abstimmverhalten erklären.

 

Ich habe gegen den Gesetzentwurf gestimmt, nicht nur aus inhaltlichen Gründen, sondern weil ich auch grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken habe einerseits und mich andererseits in meinen Abgeordnetenrechten sehr stark beeinträchtigt fühle. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Beratung mehrheitlich einen Antrag zur Beauftragung des Wissenschaftlichen Dienstes über die verfassungsrechtlichen Fragen abgelehnt und damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, dass alle Abgeordneten durch den Wissenschaftlichen Dienst vor dieser Abstimmung über verfassungsrechtliche Bedenken hätten informiert werden können. Absurd bzw. bedenklich ist dabei auch, dass dazu kommt, dass jetzt in der Begründung das Argument geliefert worden ist, der Wissenschaftliche Dienst habe zum bisherigen Zeitpunkt keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert. Er konnte sie gar nicht äußern, weil eine Mehrheit den entsprechenden Auftrag abgelehnt hat. Deshalb habe ich dieses Gesetz abgelehnt.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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